
02. May 2025
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was Betreiber von Websites und Online-Shops ab 2025 wissen müssen
Ab dem 28. Juni 2025 wird es für die meisten Unternehmen innerhalb von Deutschland Pflicht, ihre digitalen Inhalte barrierefrei zu gestalten. Das betrifft vor allem Websites, Online-Shops, Apps und digitale Terminals wie Fahrkarten- oder Geldautomaten. Ziel des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ist es, allen Menschen (Menschen mit Einschränkungen, älteren Menschen oder Menschen mit Behinderungen) einen unkomplizierten Zugang zu Ihren digitalen Inhalten und Dienstleistungen zu gewährleisten.