Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was Betreiber von Websites und Online-Shops ab 2025 wissen müssen

Ab dem 28. Juni 2025 wird es für die meisten Unternehmen innerhalb von Deutschland Pflicht, ihre digitalen Inhalte barrierefrei zu gestalten. Das betrifft vor allem Websites, Online-Shops, Apps und digitale Terminals wie Fahrkarten- oder Geldautomaten. Ziel des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ist es, allen Menschen (Menschen mit Einschränkungen, älteren Menschen oder Menschen mit Behinderungen) einen unkomplizierten Zugang zu Ihren digitalen Inhalten und Dienstleistungen zu gewährleisten.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was Du wissen musst

🔍 Was ist das BFSG?

 

Was genau bedeutet das jetzt für dich als Unternehmer? Wenn du digitale Produkte, Inhalte oder auch Services direkt an Endverbraucher verkaufst oder anbietest, musst du sicherstellen, dass diese Inhalte barrierefrei nutzbar sind. Barrierefreiheit bedeutet in diesem Fall: Jeder – unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen – kann dein Angebot selbstständig und ohne fremde Hilfe nutzen.

 

Das Gesetz richtet sich vor allem an Dienstleister, welche sich mit ihren Inhalten an Privatkunden wenden. Solltest du also digitale Inhalte an Privatkunden verkaufen oder bereitstellen, sowie den nachfolgenden Anforderungen entsprechen, musst du ab Juni 2025 die Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit einhalten. Damit leistest du nicht nur einen Beitrag zu mehr Sichtbarkeit, sondern stellst auch sicher, dass niemand von deinem Angebot ausgeschlossen wird.

 

👥 Wer ist betroffen?

 

Das BFSG betrifft Unternehmen und Dienstleister, die digitale Angebote für Privatkunden bereitstellen. Dazu zählen zum Beispiel:

 

  • Online-Shops, welche Produkte direkt an Privatkunden verkaufen
  • Websites, über welche man Termine buchen kann und welche Serviceübersichten beinhalten
  • Online-Banking Funktionen und Terminals von Banken
  • E-Books, E-Reader, Smartphones und weitere elektronische Geräte
  • Hersteller von öffentlichen Automaten wie Fahrkartenautomaten

 

📌 Beispiele für betroffene Unternehmen:

 

  1. Ein Online-Shop mit 15 Mitarbeitern und einem Umsatz von 3 Millionen Euro, welche Online Kurse verkaufen (Sowohl Shop als auch Kurse müssen BFSG konform sein)
  2. Die Steuerkanzlei, welche über ihre Website eine Online-Terminbuchung für private Steuererklärungen anbietet
  3. Eine Bankfiliale, welche lokales Online-Banking anbietet

 

🚫 Wer ist ausgenommen?

 

Nicht jede Website und jeder Shop muss jedoch ab Juni 2025 barrierefrei sein. Es gibt bestimmte Ausnahmen, um kleinere Unternehmen und private Websites zu entlasten. Zum Beispiel sind folgende Fälle ausgenommen:

  • Ein Geschäft mit 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro, welches ein Online Buchungssystem eingebunden hat
  • Private Websites, welche ohne Werbung, Shop-Funktion oder andere geschäftliche Zwecke funktionieren
  • B2B-Websites, die ausschließlich auf Geschäftsprozesse optimiert sind und keine Leistungen für Endverbraucherinnen anbieten

 

📌 Beispiele für Ausnahmen:

 

  1. Ein Nähstübchen mit einem kleinen Online-Shop für handgemachte Jacken, der unter der Umsatz- und Mitarbeitergrenze liegt
  2. Ein privater Bücherblog von Lara, der rein aus dem Interesse des Inhabers betrieben wird – ohne Werbung, Affiliate-Links oder Verkaufsangebote
  3. Ein B2B-Großhändler, dessen Website ausschließlich für registrierte Geschäftskunden mit Login-geschütztem Bestellsystem zugänglich ist

 

In diesen Fällen muss das BFSG nicht angewendet werden, aber es ist trotzdem eine gute Idee, die Website freiwillig barrierefrei zu gestalten.

 

🎯 Warum sich Barrierefreiheit auch ohne gesetzliche Pflicht lohnt

 

Auch wenn dein Unternehmen nicht direkt von den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) betroffen ist, gibt es genügend Gründe, warum es sich lohnt, deine Website trotzdem barrierefrei zu machen:

 

  • Zugang für 8 Millionen Menschen mehr in Deutschland, welche sonnst Probleme hätten deine Seite zu bedienen: Allein in Deutschland leben rund 8 Millionen Menschen mit einer Beeinträchtigung. Neben Menschen mit Behinderungen fallen auch ältere Menschen, temporär beeinträchtigte Personen oder Menschen mit sprachlichen Barrieren, unter die Leute, welche von einer barrierefreien Website profitieren. Indem du deine Website barrierefrei gestaltest, sprichst du eine viel größere Zielgruppe an.
  • Bessere Nutzererfahrungen für alle: Barrierefreiheit führt oft zu einer viel besseren Nutzererfahrung für alle auf deiner Website. Viele barrierefreie Maßnahmen, wie z. B. eine klare Navigation, einfache Formulare und ein hoher Farbkontrast, sowie eindeutige Linkbezeichnungen machen die Nutzung der Website für alle Nutzer intuitiver und angenehmer. Dies gilt insbesondere für mobile Geräte, wo Barrierefreiheit oft eine besonders hohe Bedeutung hat.
  • SEO-Vorteile: Suchmaschinen wie Google bevorzugen Websites, welche gut strukturiert und leicht zugänglich sind. Barrierefreie Websites erfüllen viele der Methoden für Suchmaschinenoptimierung (SEO), wie z. B. alt-Texte für Bilder, klare Linktexte und leicht lesbare Inhalte. Dadurch wird die Sichtbarkeit in den Suchergebnissen verbessert und deine Website hat bessere Chancen, von potenziellen Kunden gefunden zu werden.
  • Weniger rechtliches Risiko: Aktuell fällst du vielleicht noch nicht unter das Gesetz, da du eventuell nur 9 Angestellte und 1,8 Mio. Jahresumsatz hast, aber gerade, wenn das übertroffen wird, muss es schnell mit der Umsetzung gehen. Zudem, auch wenn dein Unternehmen nicht verpflichtet ist, barrierefrei zu sein, reduziert die Umsetzung von Barrierefreiheitsstandards das Risiko von Abmahnungen und rechtlichen Auseinandersetzungen. Mit zunehmender Bedeutung von Barrierefreiheit gibt es immer häufiger rechtliche Ansprüche von Menschen, die auf Barrieren stoßen. Vorbeugende Maßnahmen minimieren potenzielle rechtliche Probleme und erhöhen die Rechtssicherheit.

 

⚠️ Was passiert, wenn man die Vorgaben nicht einhält?

 

Wer die Regeln des BFSG nicht einhält, bzw. umsetzt, kann ziemlich ins Schleudern geraten. Es gibt einige unangenehme Konsequenzen, die Unternehmen erwarten könnten:

 

  • Bußgelder: Wer die Barrierefreiheit nicht rechtzeitig umsetzt, kann mit ziemlich hohen Strafen rechnen – bis zu 100.000 Euro, je nachdem, wie schwerwiegend der Verstoß ist.
  • Abmahnungen: Es könnten Abmahnungen von Verbänden wie dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband oder auch von Wettbewerbern kommen. So eine Abmahnung kann nicht nur rechtliche Probleme verursachen, sondern auch richtig teuer werden und dem Ruf des Unternehmens schaden.
    Zudem können sich nachfolgende Verfahren sehr in die Länge ziehen, was nicht nur Kosten, sondern auch Nerven beansprucht.
  • Verkaufsverbote: Wenn deine angebotenen Produkte und Dienstleistungen nicht barrierefrei sind, können die zuständigen Behörden dir das Weiterverkaufen oder Bewerben der Inhalte verbieten. Das bedeutet, dass du diese Produkte nicht mehr anbieten und bewerben darfst. Das ganze kann natürlich zu großen Umsatzeinbußen führen kann.

 

Aus diesen Gründen ist es wichtig, die Barrierefreiheitsvorgaben nicht nur wegen des Gesetzes, sondern auch zum Schutz vor rechtlichen und finanziellen Problemen ernst zu nehmen.

 

🧐 Wer kontrolliert das Ganze?

Die rechtliche Einhaltung der Barrierefreiheit von Websites und Online-Shops wird von den Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer geprüft. Diese überprüfen regelmäßig, ob Beschwerden von Kunden, die auf Barrieren stoßen, auch berechtigt sind und fragen gegebenenfalls bei Anbieter nach. Dein Ziel an dieser Stelle ist: sicherstellen, dass deine Website oder digitale Plattform für alle zugänglich ist.

 

Wer ist zum Beispiel in Sachsen verantwortlich:

 

In Sachsen ist die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) zuständig und prüft zufällig Websites und digitale Angebote, um zu sehen, ob sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Wenn nicht, können Unternehmen zur Nachbesserung aufgefordert werden, und im schlimmsten Fall gibt’s auch Bußgelder.

 

Wie setzt du Barrierefreiheit genau um?

 

Barrierefreie Websites oder Online-Shops müssen bestimmten technischen Standards entsprechen, um für alle Nutzer zugänglich und erreichbar zu sein. Wichtige Richtlinien, welche sich speziell auf das Umsetzen von barrierefreien Onlineauftritten spezialisiert haben, sind folgende:

 

  • WCAG 2.1 – mindestens auf der Stufe AA
  • EN 301 549 – eine europäische Norm für die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)

 

Wichtige Anforderungen an die Barrierefreiheit sind:

 

  • Alt-Texte für Bilder: Jede Bild auf deiner Website sollte über einen beschreibenden Text für Screenreader zugänglich gemacht werden. Dadurch wird eingeschränkten Menschen das Bild genauestens beschrieben.
  • Guter Farbkontrast: Um Texte und Inhalte besser lesbar zu gestalten, ist ein Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1 für normalen Texte empfohlen.
  • Navigation per Tastatur: Alle interaktiven Elemente sollten auch ohne Maus bedienbar sein, das heißt man sollte nur mit Pfeiltasten oder Tabulatortaste durch die Website navigieren können.
  • Semantische HTML-Struktur: Eine klare Struktur mit sinnvoll eingesetzten Überschriften und Listen sorgt für bessere Orientierung. Achte darauf, dass alle Elemente deiner Website die richtige Anordnung haben.
  • Kompatibilität mit Screenreadern: Die Website muss für Nutzer, welche Screenreader verwenden, verständlich und zugänglich sein.
  • Es sollten keine automatisch abspielenden oder flackernden Inhalte vorhanden sein: Vermeide störende Bewegungen, die zu Problemen für empfindliche Nutzer führen können.

 

💡 CSS-Tipp für Animationen:

 

Um empfindliche Nutzer, wie etwa Menschen mit Epilepsie oder ADHS, vor unerwünschten Animationen oder schnellen Bewegungen zu schützen, kannst du folgenden CSS-Code verwenden:

 

@media (prefers-reduced-motion: reduce) {

  * {

    animation: none !important;

    transition: none !important;

    scroll-behavior: auto !important;

  }

}

 

Dieser Code stellt sicher, dass Webseiten-Inhalte, welche dynamisch animiert sind, anhand der Browsereinstellungen alle Animationen für betroffene Nutzer entfernen.

 

📋 Barrierefreiheitserklärung & Feedbackmechanismus

 

Für alle betroffenen Websites ist es ab Juni 2025 vorgeschrieben, eine Barrierefreiheitserklärung zu veröffentlichen. Diese ist vergleichbar wie ein Impressum. Diese Erklärung muss klar und transparent darüber informieren, welche Teile der Website noch nicht barrierefrei sind und warum diese Bereiche vorübergehend oder dauerhaft nicht barrierefrei zu erreichen sind.

 

Zusätzlich neben allen Inhalten zur Barrierefreiheit muss ein Feedbackmechanismus integriert werden, damit deine Nutzer vorhandene Barrieren melden können. Dies kann beispielsweise ein einfaches Kontaktformular oder eine E-Mail-Adresse sein, welche in der Barrierefreiheitserklärung integriert ist.

 

Neben den oben genannten Punkten muss die Erklärung auch Angaben zur Durchsetzungsstelle enthalten. Diese Stelle ist für Beschwerden zum Thema Barrierefreiheit zuständig.

 

Beispiel für Sachsen:

 

In Sachsen ist die Durchsetzungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik beim Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen angesiedelt.

 

💡Unser Tipp: Füge die Barrierefreiheitserklärung direkt unter deinen Rechtstexten mit ein, um sie für alle Nutzer deiner Website zugänglich zu machen.

 

🕒 Übergangsfristen für die Umsetzung der Barrierefreiheit

 

Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle neu erstellten Websites sofort barrierefrei sein. Das heißt alle Websites welche nach dem 28. Juni 2025 online gehen sollten sowohl barrierefrei sein als auch über eine Barrierefreiheitserklärung verfügen.

 

Für bestehende Websites, welche vor dem 28. Juni 2025 online gingen, gibt es eine Übergangsfrist bis 2030. Bis spätestens dem 23. Juni 2030 müssen auch diese vollständig barrierefrei sein.

 

⚠️ Häufige Barrieren, welche auf Websites bestehen

 

Viele Websites weisen die „ Standard “ Barrieren auf, welche die Nutzung für Menschen mit Einschränkungen erschweren. Einige der häufigsten Mängel sind zum Beispiel:

 

  • Fehlende Alt-Texte bei Bildern: Bilder, die keine alternativen Texte (Alt-Texte) enthalten, sind für Screenreader unzugänglich. Alt-Texte helfen eingeschränkten Nutzern, die Inhalte eines Bildes zu verstehen und es sich besser vorzustellen, indem sie den Bildinhalt in Worten beschreiben bekommen.
  • Schlechter Farbkontrast: Ein geringer Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund (z. B. hellgraue Schrift auf weißem Hintergrund) macht es schwierig für Menschen mit Einschränkungen, den Inhalt zu lesen und zu verstehen. Der Mindestkontrast für normale Texte sollte bei4,5:1 liegen. Größere Schriftarten sollten hingegen einen Kontrast von mindestens 3:1 haben.
  • Formulare ohne Beschriftungen: Formulare ohne klare Beschriftungen für Eingabefelder sind besonders schwierig für Nutzer von Screenreadern und Tastatur-Navigation. Ohne die richtigen Labels über den jeweiligen Eingabefeldern können diese Formulare schwer verständlich und damit nutzlos sein.
  • Navigation nicht per Tastatur bedienbar: Viele Webseiten bieten nur Maussteuerung an, was Nutzer mit motorischen Einschränkungen ausschließt. Eine tastaturfreundliche Navigation ist essenziell, damit die Seite für alle zugänglich bleibt. Hier ist vor allem wichtig, per Tabulator und Pfeiltasten die Website bedienen zu können.
  • Unklare Linktexte: Links mit Texten wie „Hier klicken“ geben keine Information darüber, was der Nutzer erwartet und wohin er weitergeleitet wird, wenn er darauf klickt. Passende Linktexte, wie „Mehr über unsere Rückgabebedingungen lesen“, helfen nicht nur Suchmaschinen beim Bestimmen der Seite, sondern verbessern auch die Zugänglichkeit für Nutzer.
  • Videos ohne Untertitel oder Audiodeskription: Videos ohne Untertitel oder Audiodeskriptionen sind für gehörlose oder hörgeschädigte Menschen sowie für blinde oder sehbehinderte Nutzer unzugänglich. Untertitel und Audiodeskriptionen sind wichtige Elemente, um den Inhalt vollständig zugänglich zu machen.
 
🛠️ Wartung und Prüfung der Barrierefreiheit deiner Website

 

Barrierefreiheit ist keine einmalige Sache, sondern ein fortlaufender Prozess, welcher regelmäßig überwacht, angepasst und upgedatet werden muss. Die fortlaufende Wartung und Prüfung deiner Website stellt sicher, dass neue Inhalte und Funktionen keine neuen Barrieren für Nutzer mit Einschränkungen schaffen und die Anforderungen immer eingehalten werden. Hier sind einige empfohlene Maßnahmen, damit deine Website immer BFSG konform ist:

 

  • Regelmäßige Prüfung bei Updates: Bei jeder Änderung oder Erweiterung deiner Website – egal ob neue Inhalte, Plugins oder Designanpassungen – solltest du sicherstellen, dass diese Anpassungen keine neuen Barrieren erzeugen. Besonders bei der Erstellung und Integration von neuen Funktionen oder Tools ist es wichtig, auf die Barrierefreiheit zu achten, um keine neuen Probleme zu erzeugen.
  • Verwendung von Tools: Nutze regelmäßig Tools zur automatischen Überprüfung und Optimierung der Barrierefreiheit. Diese Tools helfen, Barrieren schnell zu erkennen und gezielt zu beheben.

 

ToolFunktion
WebAIM Contrast CheckerPrüft das Kontrastverhältnis gemäß WCAG 2.0 und 2.1 Anforderungen.
WAVEPrüft Semantik, Alt-Texte, Kontraste, ARIA-Rollen und Tastaturnavigation.
W3CÜberprüft die HTML-Semantik
LighthousePrüft Barrierefreiheit, HTML-Struktur, SEO, Performance und Best Practices.

 

  • Dokumentation von Änderungen: Jede durchgeführte Änderung sollte in der Barrierefreiheitserklärung dokumentiert werden, um sicherzustellen, dass bei einer späteren Prüfung nachgewiesen werden kann, dass du kontinuierlich an der Barrierefreiheit deiner Website gearbeitet hast und aktuell alles offengelegt wurde. Das zeigt dein Engagement für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.

 

💬 Fragen zur Umsetzung?

 

Nach diesem ganzen Input und all den neuen Anforderungen kann es sehr überfordernd sein, all diese Dinge umzusetzen. Solltest du im Thema Barrierefreiheitsanforderungen für deine Website oder deinen Online-Shop Hilfe benötigen, kannst du dich jederzeit bei uns melden. Unsere Experten stehen dir gerne zur Seite, um dir bei der schrittweisen Umsetzung aller BFSG Anforderungen zu helfen und sicherzustellen.

 

🧭 Fazit: Jetzt handeln, nicht warten

 

Die neuen Barrierefreiheitsvorgaben treten bereits ab dem 28. Juni 2025 in Kraft, und auch wenn du noch bis 2030 Zeit hast, deine bestehenden digitalen Angebote anzupassen, ist es ratsam, frühzeitig mit der Umsetzung zu beginnen. Indem du vorzeitig handelst, minimierst du Kosten und Aufwand. Lass uns gemeinsam dafür sorgen, dass deine Website barrierefrei und gesetzeskonform wird! Kontaktiere uns jetzt für eine individuelle Beratung.

 

Disclaimer: Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und zusammengestellt. Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine rechtlich verbindliche Auskunft oder individuelle Beratung empfehlen wir, sich an eine qualifizierte Fachstelle oder Rechtsberatung zu wenden. Änderungen gesetzlicher Regelungen oder neuer Auslegungen durch Behörden können die Gültigkeit einzelner Aussagen beeinflussen.

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Über den Autor

Leon Buchner

💻 Full Stack Webentwickler. 📈 Online Marketing und Conversion Experte. 💙 Geschäftsführer von Marketing Planet.

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